Stallungen

Die Leitlinien zur Pferdehaltung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz basieren auf §1 und §2 des Tierschutzgesetzes.

Nach §1 TierSchG ist es Zweck dieses Gesetzes, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
In §2 TierSchG ist festgelegt: „Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. Muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechen angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
2.Darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemässer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
3. Muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“

Das  Konzept auf Gut Eschenlohmühle basiert in jeder Hinsicht auf diesen Richtlinien unter Tierschutzgesichtspunkten. Bewusst haben wir verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten auf unserer Anlage kombiniert  um jedem Pferd als Individuum gerecht werden zu können.