Hallenordnung Roundpen

Hallenordnung Roundpen

1. Grundsätzlich ist der Roundpen für die Bodenarbeit mit dem Pferd gedacht. Bei Bodenarbeit an der Hand können mehrere Pferde gleichzeitig im Roundpen gearbeitet werden.

2. Für Freiarbeit, Longieren oder Freilaufen der Pferde kann der Roundpen täglich bis zu einer ½ Stunde allein genutzt werden. Dazu ist es erforderlich, die gewünschte Zeit vorab in den Roundpen-Belegungsplan, der am weißen Brett im Eingangsbereich der großen Halle aushängt, einzutragen.

3. Das Laufenlassen der Pferde im Roundpen erfolgt ausschließlich unter Aufsicht. Für auftretende Schäden durch z.B. anknabbern der Bande haftet der Pferdebesitzer. Schäden sind dem Betriebsleiter unverzüglich zu melden.

4. Unterricht kann von einer autorisierten Person im Roundpen erteilt werden. Auch hierfür kann der Roundpen für eine ½ Stunde allein genutzt werden. Jeder Unterricht ist im Roundpen-Belegungsplan einzutragen.

5. Während des Arbeitens mit Pferden ist der Aufenthalt im Roundpen nur den Aktiven  gestattet.

6. Der Aufenthalt von Hunden ist im Roundpen  nicht gestattet.

7. Vor dem Betreten des Roundpen bzw. vor dem Öffnen der Tür vergewissert sich der Eintretende mit dem Ruf „Tür frei bitte!“ und durch Abwarten der Antwort „Tür ist frei!“, dass die Tür gefahrlos geöffnet werden kann. Das gleiche gilt für das Verlassen der Bahn. Bei Verlassen der Halle ist die Türe wieder zu schließen, sofern sich noch Pferde im Roundpen befinden.

8. Von anderen Pferden ist immer ein ausreichender Sicherheitsabstand zu halten. Sollten sich zu viele Pferde auf einmal im Roundpen aufhalten bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme und Absprache untereinander.

9. Beim Verlassen des Roundpen sind grundsätzlich die Pferdehufe auszukratzen und der Vorplatz zu fegen. Die Pferdeäpfel sind nach dem Benutzen unverzüglich zu entfernen.

10. Das Wälzen der Pferde im Roundpen ist  gestattet.

11. Das Rauchen in der Roundpen ist verboten.