Hallenordnung Reithalle

Hallenordnung Große Reithalle

1. Die Reithalle kann niemals ohne Absprache mit dem Betriebsleiter von einzelnen Einstellern oder einer Gruppe von Einstellern für den Gesamtbetrieb gesperrt werden. Bei Bedarf sind die Zeiten mit der Betriebsleitung abzusprechen.

2. Reitunterricht kann von einer autorisierten Person erteilt werden. Dies erfolgt immer in Absprache mit der Betriebsleitung. Es kann grundsätzlich nur von jeweils einer Person in der Halle Unterricht erteilt werden. Jeder Unterricht ist am weissen Brett bekanntzugeben. Bei Einzelunterricht sollen Reitlehrer und Reitschüler den übrigen Reitbetrieb nicht mehr als unumgänglich stören.

3. Während des Reitbetriebes ist der Aufenthalt in der Reithalle nur den aktiven Reitern und dem Reitlehrer gestattet.

4. Longieren und frei Laufen lassen von Pferden ist in der Reithalle grundsätzlich nicht gestattet.

5. Der Aufenthalt von Hunden ist in der Reithalle und auf den Außenplätzen auf denen Reitbetrieb stattfindet nicht gestattet, auch nicht an der Leine oder auf einer Decke abgelegt.

6. Vor dem Betreten der Reitbahn bzw. vor dem Öffnen der Tür vergewissert sich der Eintretende mit dem Ruf „Tür frei bitte!“ und durch Abwarten der Antwort „Tür ist frei!“, dass die Tür gefahrlos geöffnet werden kann. Das gleiche gilt für das Verlassen der Bahn. Bei Verlassen der Halle ist die Türe wieder zu schließen, sofern sich noch Pferde in der Halle befinden.

7. Auf- und Absitzen sowie Halten zum Nachgurten, Telefonieren etc. erfolgen stets in der Mitte eines Zirkels oder auf der Mittellinie, um andere Reiter nicht zu behindern und um Gefahrensituationen zu vermeiden.

8. Von anderen Pferden ist immer ein ausreichender Sicherheitsabstand nach vorne bzw. ein Zwischenraum zur Seite von mindestens einer Pferdelänge, d.h. ca.2,50 m zu halten.

9. Schritt reitende oder pausierende Reiter lassen trabenden und galoppierenden Reitern den ersten Hufschlag frei. Es sollte wenn möglich auf dem inneren Hufschlag zum Schritt oder Halten durchpariert werden. Trockenführen und Trockenreiten erfolgt so, dass andere Reiter nicht behindert werden. Insbesondere Unterhaltungen auf dem Hufschlag am Halleneingang sind zu unterlassen. Es muss selbstverständlich sein, dass erfahrene Reiter auf schwächere Reiter oder Reiter mit jungen, unregulierten Pferden, Rücksicht nehmen.

10. Wird gleichzeitig auf beiden Händen geritten, ist rechts auszuweichen.

11. Wird auf einer Hand geritten, haben Reiter, die ganze Bahn reiten, Vorrecht vor den Reitern, die auf dem Zirkel reiten

12. Beim Verlassen der Reithalle sind grundsätzlich die Pferdehufe auszukratzen und der Vorraum zu fegen. Die Pferdeäpfel sind nach dem Reiten unverzüglich zu entfernen.

13. Das Wälzen der Pferde in der Reithalle ist nicht gestattet.

14. Das Rauchen in der Reithalle ist verboten.