Anlagenordnung

Stall- bzw. Anlagenordnung

  1. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder an privatem Eigentum der Einsteller oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen. Für etwaige Gefahren die durch unsere Stallkatzen ausgehen könnten, übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung.
  3. In allen Stallgebäuden und Hallen ist das Rauchen sowie der Umgang mit offener Flamme strikt untersagt. Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Sattelkammern, Heulager und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet.
  4. Pferde der Einsteller in einer Paddockboxe haben 24 Stunden Auslauf. Nur in Ausnahmefällen und nur in Absprache mit dem Betriebsleiter dürfen die Einsteller von ihren Boxen auf andere Paddockflächen ausweichen. Jedem Pferd steht eine zugeordnete Weideflächen auf der Südseite der Anlage zur Verfügung. Die Verbringung und Aufsicht erfolgt in eigener Verantwortung durch die Einsteller. Pferde der Einsteller, die sich für die Herdenhaltung entschieden haben, werden während der Sommermonate täglich auf die großzügig bemessenen Weiden verteilt. Während der Wintermonate stehen die großen Paddockflächen ausschließlich den Pferden aus der Herdehaltung zur Verfügung.
  1. Gegen Gebühr, kann ein Deckenservice vereinbart werden. Gleiches gilt für Gamaschen und ähnliches. Sollte eine Decke auf der Weide zerstört werden oder eine Gamasche etc. verloren gehen haftet der Tierhalter selbst.
  2. Um einen sicheren und reibungslosen Arbeitsablauf für das Personal zu gewährleisten, müssen alle Pferde halfterführig sein. Ebenso darf das Personal während der Arbeit am Pferd und in den Boxen nicht durch Unarten des Pferdes gefährdet sein. Die letzte Einschätzung über eine Gefährdung obliegt der Betriebsleitung.
  3. Die Benutzung der Hallen und Außenreitplätze, sowie der Hindernisse steht jedem Reiter auf eigenes Risiko frei. Jeder Benutzer stellt die Sachen ordnungsgemäß und sauber dahin zurück, woher er sie geholt hat. Auf keinen Fall dürfen Stangen auf nassem Boden liegen bleiben. Für Schäden haften die Pferdebesitzer. Schäden sind dem Betriebsleiter sofort zu melden. Hindernisse aus dem Extrem Trail sind hiervon ausgenommen.
  4. In allen Reitbahnen des Hofes gelten unsere entsprechenden Hallenordnungen. Jeder Nutzer hat sich über diese eingehend zu informieren. Pferdeäpfel sind vor, nach und während der Arbeit mit dem Pferd vom Reitplatz, aus der Reithalle, vom Roundpen und auf allen zur Anlage gehörigen Wegen zu entfernen.
  5. Die Putzplätze und Stallgassen sind grundsätzlich vor und nach dem Reiten zu fegen. Pferdehaufen sind bitte sofort aufzunehmen, bevor sie in den Boden eingezogen sind. Die Stallgasse ist kein Lagerplatz. Putzkisten und andere Dinge werden nach der Benutzung weggeräumt. Dies gilt auch für Behältnisse von Zusatzfuttermitteln. Diese gehören, sofern sie nicht an der Stalltüre angebracht sind, nicht in die Stallgasse, sondern in die hierfür vorgesehenen Regale. Auf den Deckenhalter gehören nur die aktuell genutzten (Jahreszeit-) Decken. Ein Halfter mit Strick gehört an den jeweiligen Haken.
  6. Besen, Heugabeln usw. müssen nach der Benutzung wieder an den ursprünglichen Platz zurückgebracht werden.
  7. Die auf der Anlage aufgestellten Müllbehältnisse sind ausschließlich zur Entsorgung von Kleinabfällen (Restmüll). Hierunter fallen nicht Dinge wie Futtersäcke, Pferdedecken, Gamaschen, usw. Diese sind vom Einsteller selbst zu entsorgen.
  8. Zum schonenden Umgang mit unseren Ressourcen, bitte das Licht nur so lange brennen lassen, wie es benötigt wird. Das Waschen der Pferde ist grundsätzlich auf die notwendige Dauer zu beschränken. Der Letzte, der abends den Stall verlässt, hat das Licht zu löschen.Bitte stets alle Weiden- und Paddocktore nach Gebrauch schließen.
  1. Der Stromzaun darf nur im Notfall ausgeschaltet werden.
  2. Das Reiten, bzw. auf- und absitzen, sowie das Laufen, Rennen und Inliner- Rollerfahren ist in der Stallgasse strikt untersagt. Ebenso ist es für alle Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verboten, ohne Aufsicht die Anlage zu betreten.
  3. Hunde dürfen auf der Reitanlage nicht frei laufen.
  4. Alle Reiter werden darauf hingewiesen mit Reitkappe zu reiten. Für Kinder und Jugendliche ist das Tragen einer Reitkappe beim Reiten Pflicht.                                              

Stand: 10.02.2019